Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die gesamte Geschäftsbeziehung betreffend Erstellungs-, Beratungs-, Webdesign- und Programmierleistungen, Wartungsleistungen, sowie Online-Marketing-Services (z. B. Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing und Webcontrolling) zwischen Kunden, die Unternehmer i.S. des §14 BGB sind, und der Michael Prothmann Consulting Group GmbH, (im Folgenden kurz „MPCG“).

1.2 Entgegenstehende und/oder abweichende Bedingungen des Kunden erlangen nur dann Geltung, wenn MPCG ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Vertragserfüllungshandlungen der MPCG gelten nicht als Zustimmung zu von diesen Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Sofern nicht anders angegeben sind Angebote der MPCG freibleibend. Beauftragungen des Kunden können von MPCG innerhalb von drei Wochen angenommen werden.

2.2 Sofern nicht ausdrücklich als Festpreis oder Kostenanschlag angegeben, berechnen sich angebotene Preise nach dem geschätzten Zeitaufwand für die Umsetzung der angebotenen Leistungen. Mehr- oder Minderaufwände werden entsprechend berechnet. Wird für MPCG erkennbar, dass geschätzte Aufwände um mehr als 10% überschritten werden, so wird MPCG den Kunden hierauf hinweisen.

2.3 Sofern nicht anders angegeben werden Reisekosten außerhalb des Stadtgebietes Köln nach den tatsächlich angefallenen Kosten berechtigt. Bahn oder Flugzeug sind dabei, soweit möglich, zweite Klasse bzw. Economy zu buchen.

2.4 Nachträgliche Änderungen der zu erbringenden Leistungen sind zwischen den Parteien zu vereinbaren.

3. Vertragsgegenstand, Erstellung und Inhalt der Leistungen

3.1 Die Einzelheiten der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot oder der Auftragserteilung.

3.2 Ohne gesonderte Vereinbarung ist MPCG nicht zur Herausgabe oder Lieferung von Vorentwürfen, Zwischenergebnissen u.Ä. verpflichtet.

3.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei Online-Marketing Services, insbesondere Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing und Webcontrolling, – vorbehaltlich abweichender einzelvertraglicher Regelungen – kein bestimmter Erfolg garantiert werden kann. Geschuldet ist fachgerechte Beratung und Durchführung.

3.4 Bei Erstellungs-, Webdesign- und Programmierleistungen schuldet MPCG , soweit nicht anders bestimmt, nicht die Ausstattung der Leistungen mit Inhalten und Daten. Insbesondere obliegt die Ausstattung von Internetseiten und Shopsystemen mit Texten zu Angeboten, einem Impressum, Hinweisen, Widerrufsbelehrungen u.Ä. sowie die Prüfung auf deren rechtliche Zulässigkeit allein dem Kunden. Soweit von MPCG gelieferte Leistungen solche Inhalte bereits enthalten stellen diese, sofern nicht anders vereinbart, lediglich Platzhalter dar.

3.5 Soweit nicht anders angegeben sind internetbezogene Erstellungs-, Webdesign- und Programmierleistungen auf die Browser Firefox ab Version 1 und Internet Explorer ab Version 7 optimiert. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sich Server-, Browser- und Betriebssystemtechnologien ändern können. Sofern nicht anders angegeben ist eine Verwendbarkeit der vertragsgegenständlichen Leistungen unter Nutzung solcher zukünftigen Technologien nicht geschuldet.

4. Mitwirkungsleistungen des Kunden

4.1 Der Kunde benennt einen für die Durchführung des Vertrages zuständigen Ansprechpartner, bei dem Materialien, Beistellungen und Mitwirkungshandlungen angefordert werden können und der zur Abgabe und zum Empfang von Erklärungen, Freigaben und Abnahmen bevollmächtigt ist.

4.2 Der Kunde unterstützt MPCG bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien und Daten („Inhalte“), soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde stellt sicher, dass er an bereitgestellten Inhalten die erforderlichen Rechte – insbesondere Nutzungsrechte – innehat und diese auch sonst den rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Wettbewerbs- und Presserechts entsprechen. Wird MPCG von Dritten aufgrund von Inhalten, die der Kunde bereit gestellt hat, in Anspruch genommen, stellt der Kunde MPCG insoweit frei.

4.3 Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen.

4.4 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der MPCG unverzüglich mitzuteilen.

4.5 Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

4.6 Nach Aufforderung der MPCG ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.

5. Rechte

5.1 Unbeschadet abweichender Vereinbarungen gewährt MPCG dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das nicht-ausschließliche Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke zu nutzen.

5.2 Soweit die Leistungen der MPCG Teile von Open Source Softwarekomponenten enthalten, gelten für diese die jeweiligen Nutzungsbedingungen, wie sie sich aus den Lizenzbestimmungen ergeben, denen die Softwarekomponenten unterliegen.

5.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.

5.4 An Mustern, Entwürfen und Zwischenergebnissen, die dem Kunden zur Ansicht oder zur Freigabe zur Verfügung gestellt werden, wird seitens MPCG ohne gesonderte Absprache kein weiteres Nutzungsrecht eingeräumt. Insbesondere ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Widergabe nicht gestattet.

5.5 Urheberrechtsvermerke der MPCG oder Subunternehmer der MPCG darf der Kunde ohne besondere Gestattung der MPCG nicht entfernen oder umgestalten.

5.6 MPCG ist zur Nennung des Kunden zu Referenzzwecken berechtigt. MPCG ist, sofern nicht anders vereinbart, ferner berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen zu Demonstrations- und Werbezwecken auf Messen, Seminaren und Ausstellungen vorzuführen und zu Wettbewerben einzureichen.

6. Termine, Fristen

6.1 Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat MPCG nicht zu vertreten. Sie berechtigen MPCG, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. MPCG wird dem Kunden die Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

6.2 Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei Wochen.

7. Haftung

7.1 Die Haftung von MPCG für sämtliche sich aus und im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrags ergebenden Rechte und Ansprüche ist unabhängig vom tatsächlichen oder rechtlichen Grund wie folgt begrenzt:

7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MPCG nur, soweit die Schäden durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden, wobei diese Haftung auf die typischen Schäden begrenzt ist, die für MPCG bei Vertragsschluss vorhersehbar waren.

7.3 Eine Haftung der MPCG für einen Verlust von Daten setzt zudem voraus, dass der Kunde mit der gebotenen Häufigkeit und Sorgfalt, jedoch mindestens einmal täglich, eine Datensicherung durchgeführt hat und diese gesicherten Daten zur Wiederherstellung der Daten genutzt werden können. Die Haftung der MPCG ist stets auf die Höhe des Aufwandes zur Wiederherstellung der nichtverfügbaren Daten aus einer ordnungsgemäßen, insbesondere maschinenlesbaren Datensicherung beschränkt.

7.4 Ein Mitverschulden des Kunden ist stets anzurechnen.

7.5 Bei Vorsatz, Arglist, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet MPCG nach den gesetzlichen Vorschriften. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten dann nicht.

7.6 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche der MPCG gelten die Regelungen dieser Ziffern 7. entsprechend.

8. Abnahme von Erstellungs-, Webdesign- und Programmierleistungen

8.1 Im Fall von Erstellungs-, Webdesign- und Programmierleistungen ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, wenn die Leistungen vertragsgemäß erbracht worden sind. Die Abnahme ist durch den Kunden in Textform oder schriftlich zu erklären.

8.2 Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Gegebenenfalls festgestellte unerhebliche Mängel sind in der Abnahmeerklärung vom Kunden festzuhalten.

8.3 MPCG kann zur Abgabe der jeweiligen Abnahmeerklärung eine angemessene Frist von mindestens zehn (10) Werktagen setzen, nach deren Ablauf die Leistung als abgenommen gilt. MPCG wird den Kunden mit der Fristsetzung darauf hinweisen, dass mit Ablauf der First die Abnahme als erfolgt gilt, sofern nicht bestehende, abnahmehindernde Mängel vom Kunden innerhalb der Frist schriftlich gemeldet werden.

9. Preise, Zahlungsweise

9.1 Die Vergütung für die erbrachten Leistungen erfolgt auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarung der Vertragspartner. Zahlungen für periodisch zu erbringende Leistungen werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.

9.2 Werden nach Vertragsschluss Umstände erkennbar, die befürchten lassen, dass der Anspruch auf die Vergütung für erbrachte Leistungen durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, kann MPCG die Leistung verweigern, bis die Vergütung erbracht oder geeignete Sicherheit gestellt ist.

9.3 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen ohne Skontoabzug innerhalb von zehn (10) Tagen nach Zugang der Rechnung zu leisten. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.

9.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist.

9.5 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.

10. Laufzeit von Verträgen

10.1 Soweit nicht anders vereinbart sind Verträge über die Erbringung von periodischen Dienstleistungen mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende kündbar.

10.2 Bei der Kündigung von Erstellungs-, Webdesign- und Programmierleistungen werden, die nicht auf Umstände aus der Sphäre der MPCG zurückgehen, sind geleistete Anzahlungen nicht rückzahlbar.

11. Mängelrechte

11.1 Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit von Erstellungs-, Webdesign und Programmierleistungen einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. MPCG ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

11.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr. Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Regeln. In den Fällen arglistigen Verschweigens eines Mangels durch MPCG, eines Mangels, der durch grobes Verschulden von MPCG verursacht wurde, bei Schäden an Leib, Leben und Gesundheit, die durch einen Mangel verursacht wurden, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11.3 Einschränkungen der gesetzlichen Rechte des Kunden wegen eines Mangels durch diesen Vertrag bestehen ferner nicht, soweit MPCG eine Beschaffenheitsgarantie hinsichtlich einer Eigenschaft übernommen hat.

11.4 Mängelansprüche bestehen nicht, wenn und soweit ein Mangel auf Änderungen oder Bearbeitungen der Leistung durch den Kunden oder von diesem beauftragte Dritte zurückgeht.

12. Datenschutz, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges

12.1 Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet und nur für die vertraglichen Zwecke verwendet.

12.2 MPCG ist zur Einschaltung von Subunternehmern berechtigt.

12.3 Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

12.4 Soweit Kunden Unternehmer sind gilt: Erfüllungsort für alle Leistungen ist Köln als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit vorliegendem Vertrag wird Köln vereinbart.

12.5 Sollten eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Januar 2018

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Moltkestr. 99, 50674 Köln